Herrschaft und Knechtschaft
Georg Wilhelm Friedrich Hegel Werke. Band 3, Frankfurt a. M. 1979, S. 145-155. • über Selbständigkeit und Unselbständigkeit des Selbstbewußtseins (Last Update: 15.01.2014)
Das Selbstbewußtsein ist an und für
sich, indem und dadurch, daß es für ein Anderes an und
für sich ist; d.h. es ist nur als ein Anerkanntes. Der Begriff
dieser seiner Einheit in seiner Verdopplung, der sich im
Selbstbewußtsein realisierenden Unendlichkeit, ist eine
vielseitige und vieldeutige Verschränkung, so daß die
Momente derselben teils genau auseinandergehalten, teils in dieser
Unterscheidung zugleich auch als nicht unterschieden oder immer in
ihrer entgegengesetzten Bedeutung genommen und erkannt werden müssen.
Die Doppelsinnigkeit des Unterschiedenen liegt in dem Wesen des
Selbstbewußtseins, unendlich oder unmittelbar das Gegenteil der
Bestimmtheit, in der es gesetzt ist, zu sein. Die Auseinanderlegung
des Begriffs dieser geistigen Einheit in ihrer Verdopplung stellt uns
die Bewegung des Anerkennens dar.
Es ist für das Selbstbewußtsein ein
anderes Selbstbewußtsein; es ist außer sich
gekommen. Dies hat die gedoppelte Bedeutung: erstlich, es hat
sich selbst verloren, denn es findet sich als ein anderes
Wesen; zweitens, es hat damit das Andere aufgehoben, denn es
sieht auch nicht das Andere als Wesen, sondern sich selbst im
Anderen.
Es muß dies sein Anderssein aufheben;
dies ist das Aufheben des ersten Doppelsinnes und darum selbst ein
zweiter Doppelsinn; erstlich, es muß darauf gehen, das
andere selbständige Wesen aufzuheben, um dadurch seiner
als des Wesens gewiß zu werden; zweitens geht es hiermit
darauf, sich selbst aufzuheben, denn dies Andere ist es
selbst.
Dies doppelsinnige Aufheben seines doppelsinnigen
Andersseins ist ebenso eine doppelsinnige Rückkehr in sich
selbst, denn erstlich erhält es durch das Aufheben
sich selbst zurück, denn es wird sich wieder gleich durch das
Aufheben seines Andersseins; zweitens aber gibt es das
andere Selbstbewußtsein ihm wieder ebenso zurück, denn es
war sich im Anderen, es hebt dies sein Sein im Anderen auf,
entläßt also das Andere wieder frei.
Diese Bewegung des Selbstbewußtseins in der
Beziehung auf ein anderes Selbstbewußtsein ist aber auf diese
Weise vorgestellt worden als das Tun des Einen; aber dieses
Tun des Einen hat selbst die gedoppelte Bedeutung, ebensowohl sein
Tun als das Tun des Anderen zu sein; denn das Andere ist
ebenso selbständig, in sich beschlossen, und es ist nichts in
ihm, was nicht durch es selbst ist. Das erste hat den Gegenstand
nicht vor sich, wie er nur für die Begierde zunächst ist,
sondern einen für sich seienden selbständigen, über
welchen es darum nichts für sich vermag, wenn er nicht an sich
selbst dies tut, was es an ihm tut. Die Bewegung ist also schlechthin
die gedoppelte beider Selbstbewußtsein[e]. Jedes sieht das
Andere dasselbe tun, was es tut; jedes tut selbst, was es an das
Andere fordert, und tut darum, was es tut, auch nur insofern,
als das Andere dasselbe tut; das einseitige Tun wäre unnütz;
weil, was geschehen soll, nur durch beide zustande kommen kann.
Das Tun ist also nicht nur insofern doppelsinnig, als
es ein Tun ebensowohl gegen sich als gegen das Andere,
sondern auch insofern, als es ungetrennt ebensowohl das Tun des
Einen als des Anderen ist.
In dieser Bewegung sehen wir sich den Prozeß
wiederholen, der sich als Spiel der Kräfte darstellte, aber im
Bewußtsein. Was in jenem für uns war, ist hier für
die Extreme selbst. Die Mitte ist das Selbstbewußtsein, welches
sich in die Extreme zersetzt; und jedes Extrem ist diese Austauschung
seiner Bestimmtheit und absoluter Übergang in das
entgegengesetzte. Als Bewußtsein aber kommt es wohl außer
sich, jedoch ist es in seinem Außersichsein zugleich in
sich zurückgehalten, für sich, und sein Außersich
ist für es. Es ist für es, daß es unmittelbar
anderes Bewußtsein ist und nicht ist; und ebenso,
daß dies Andere nur für sich ist, indem es sich als
Fürsichseiendes aufhebt und nur im Fürsichsein des Anderen
für sich ist. Jedes ist dem Anderen die Mitte, durch welche
jedes sich mit sich selbst vermittelt und zusammenschließt, und
jedes sich und dem Anderen unmittelbares für sich seiendes
Wesen, welches zugleich nur durch diese Vermittlung so für sich
ist. Sie anerkennen sich als gegenseitig sich anerkennend.
Dieser reine Begriff des Anerkennens, der Verdopplung
des Selbstbewußtseins in seiner Einheit, ist nun zu betrachten,
wie sein Prozeß für das Selbstbewußtsein erscheint.
Er wird zuerst die Seite der Ungleichheit beider darstellen
oder das Heraustreten der Mitte in die Extreme, welche als Extreme
sich entgegengesetzt [sind] und [von welchen] das eine nur
Anerkanntes, das andere nur Anerkennendes ist.
Das Selbstbewußtsein ist zunächst
einfaches Fürsichsein, sichselbstgleich durch das Ausschließen
alles anderen aus sich, sein Wesen und absoluter Gegenstand
ist ihm Ich; und es ist in dieser Unmittelbarkeit oder
in diesem Sein seines Fürsichseins Einzelnes. Was
Anderes für es ist, ist als unwesentlicher, mit dem Charakter
des Negativen bezeichneter Gegenstand. Aber das Andere ist auch ein
Selbstbewußtsein; es tritt ein Individuum einem Individuum
gegenüber auf. So unmittelbar auftretend, sind sie
füreinander in der Weise gemeiner Gegenstände; selbständige
Gestalten, in das Sein des Lebens – denn als
Leben hat sich hier der seiende Gegenstand bestimmt – versenkte
Bewußtsein[e], welche füreinander die Bewegung der
absoluten Abstraktion, alles unmittelbare Sein zu vertilgen und nur
das rein negative Sein des sichselbstgleichen Bewußtseins zu
sein, noch nicht vollbracht oder sich einander noch nicht als reines
Fürsichsein, d.h. als Selbstbewußtsein[e]
dargestellt haben. Jedes ist wohl seiner selbst gewiß, aber
nicht des anderen, und darum hat seine eigene Gewißheit von
sich noch keine Wahrheit; denn seine Wahrheit wäre nur, daß
sein eigenes Fürsichsein sich ihm als selbständiger
Gegenstand oder, was dasselbe ist, der Gegenstand sich als diese
reine Gewißheit seiner selbst dargestellt hätte. Dies aber
ist nach dem Begriffe des Anerkennens nicht möglich, als daß
wie der andere für ihn, so er für den anderen, jeder an
sich selbst durch sein eigenes Tun und wieder durch das Tun des
anderen diese reine Abstraktion des Fürsichseins vollbringt.
Die Darstellung seiner aber als der reinen
Abstraktion des Selbstbewußtseins besteht darin, sich als reine
Negation seiner gegenständlichen Weise zu zeigen, oder es zu
zeigen, an kein bestimmtes Dasein geknüpft, an die
allgemeine Einzelheit des Daseins überhaupt nicht, nicht an das
Leben geknüpft zu sein. Diese Darstellung ist das gedoppelte
Tun: Tun des Anderen und Tun durch sich selbst. Insofern es Tun des
Anderen ist, geht also jeder auf den Tod des Anderen. Darin
aber ist auch das zweite, das Tun durch sich selbst,
vorhanden; denn jenes schließt das Daransetzen des eigenen
Lebens in sich. Das Verhältnis beider Selbstbewußtsein[e]
ist also so bestimmt, daß sie sich selbst und einander durch
den Kampf auf Leben und Tod bewähren. – Sie müssen
in diesen Kampf gehen, denn sie müssen die Gewißheit ihrer
selbst, für sich zu sein, zur Wahrheit an dem Anderen und
an ihnen selbst erheben. Und es ist allein das Daransetzen des
Lebens, wodurch die Freiheit, wodurch es bewährt wird, daß
dem Selbstbewußtsein nicht das Sein, nicht die
unmittelbare Weise, wie es auftritt, nicht sein Versenktsein
in die Ausbreitung des Lebens das Wesen, – sondern daß an
ihm nichts vorhanden, was für es nicht verschwindendes Moment
wäre, daß es nur reines Fürsichsein ist. Das
Individuum, welches das Leben nicht gewagt hat, kann wohl als Person
anerkannt werden; aber es hat die Wahrheit dieses Anerkanntseins als
eines selbständigen Selbstbewußtseins nicht erreicht.
Ebenso muß jedes auf den Tod des Anderen gehen, wie es sein
Leben daransetzt; denn das Andere gilt ihm nicht mehr als es selbst;
sein Wesen stellt sich ihm als ein Anderes dar, es ist außer
sich, es muß sein Außersichsein aufheben; das Andere ist
mannigfaltig befangenes und seiendes Bewußtsein; es muß
sein Anderssein als reines Fürsichsein oder als absolute
Negation anschauen.
Diese Bewährung aber durch den Tod hebt ebenso
die Wahrheit, welche daraus hervorgehen sollte, als damit auch die
Gewißheit seiner selbst überhaupt auf; denn wie das Leben
die natürliche Position des Bewußtseins, die
Selbständigkeit ohne die absolute Negativität ist, so ist
er die natürliche Negation desselben, die Negation ohne
die Selbständigkeit, welche also ohne die geforderte Bedeutung
des Anerkennens bleibt. Durch den Tod ist zwar die Gewißheit
geworden, daß beide ihr Leben wagten und es an ihnen und an dem
Anderen verachteten; aber nicht für die, welche diesen Kampf
bestanden. Sie heben ihr in dieser fremden Wesenheit, welches das
natürliche Dasein ist, gesetztes Bewußtsein oder sie heben
sich [auf] und werden als die für sich sein wollenden Extreme
aufgehoben. Es verschwindet aber damit aus dem Spiele des Wechsels
das wesentliche Moment, sich in Extreme entgegengesetzter
Bestimmtheiten zu zersetzen; und die Mitte fällt in eine tote
Einheit zusammen, welche in tote, bloß seiende, nicht
entgegengesetzte Extreme zersetzt ist; und die beiden geben und
empfangen sich nicht gegenseitig voneinander durch das Bewußtsein
zurück, sondern lassen einander nur gleichgültig, als
Dinge, frei. Ihre Tat ist die abstrakte Negation, nicht die Negation
des Bewußtseins, welches so aufhebt, daß es das
Aufgehobene aufbewahrt und erhält und hiermit sein
Aufgehobenwerden überlebt.
In dieser Erfahrung wird es dem Selbstbewußtsein,
daß ihm das Leben so wesentlich als das reine Selbstbewußtsein
ist. Im unmittelbaren Selbstbewußtsein ist das einfache Ich der
absolute Gegenstand, welcher aber für uns oder an sich die
absolute Vermittlung ist und die bestehende Selbständigkeit zum
wesentlichen Momente hat. Die Auflösung jener einfachen Einheit
ist das Resultat der ersten Erfahrung; es ist durch sie ein reines
Selbstbewußtsein und ein Bewußtsein gesetzt, welches
nicht rein für sich, sondern für ein anderes, d.h. als
seiendes Bewußtsein oder Bewußtsein in der Gestalt
der Dingheit ist. Beide Momente sind wesentlich; – da
sie zunächst ungleich und entgegengesetzt sind und ihre
Reflexion in die Einheit sich noch nicht ergeben hat, so sind sie als
zwei entgegengesetzte Gestalten des Bewußtseins; die eine das
selbständige, welchem das Fürsichsein, die andere das
unselbständige, dem das Leben oder das Sein für ein Anderes
das Wesen ist; jenes ist der Herr, dies der Knecht.
Der Herr ist das für sich seiende
Bewußtsein, aber nicht mehr nur der Begriff desselben, sondern
für sich seiendes Bewußtsein, welches durch ein anderes
Bewußtsein mit sich vermittelt ist, nämlich durch ein
solches, zu dessen Wesen es gehört, daß es mit
selbständigem Sein oder der Dingheit überhaupt
synthesiert ist. Der Herr bezieht sich auf diese beiden Momente, auf
ein Ding als solches, den Gegenstand der Begierde, und auf das
Bewußtsein, dem die Dingheit das Wesentliche ist; und indem er
a) als Begriff des Selbstbewußtseins unmittelbare Beziehung des
Fürsichseins ist, aber b) nunmehr zugleich als
Vermittlung oder als ein Fürsichsein, welches nur durch ein
Anderes für sich ist, so bezieht er sich a) unmittelbar auf
beide und b) mittelbar auf jedes durch das andere. Der Herr bezieht
sich auf den Knecht mittelbar durch das selbständige Sein;
denn eben hieran ist der Knecht gehalten; es ist seine Kette, von der
er im Kampfe nicht abstrahieren konnte und darum sich als
unselbständig, seine Selbständigkeit in der Dingheit zu
haben erwies. Der Herr aber ist die Macht über dies Sein, denn
er erwies im Kampfe, daß es ihm nur als ein Negatives gilt;
indem er die Macht darüber, dies Sein aber die Macht über
den Anderen ist, so hat er in diesem Schlüsse diesen Anderen
unter sich. Ebenso bezieht sich der Herr mittelbar durch den
Knecht auf das Ding-, der Knecht bezieht sich als
Selbstbewußtsein überhaupt auf das Ding auch negativ und
hebt es auf; aber es ist zugleich selbständig für ihn, und
er kann darum durch sein Negieren nicht bis zur Vernichtung mit ihm
fertig werden, oder er bearbeitet es nur. Dem Herrn dagegen
wird durch diese Vermittlung die unmittelbare Beziehung
als die reine Negation desselben oder der Genuß; was der
Begierde nicht gelang, gelingt ihm, damit fertig zu werden und im
Genüsse sich zu befriedigen. Der Begierde gelang dies nicht
wegen der Selbständigkeit des Dinges; der Herr aber, der den
Knecht zwischen es und sich eingeschoben, schließt sich dadurch
nur mit der Unselbständigkeit des Dinges zusammen und genießt
es rein; die Seite der Selbständigkeit aber überläßt
er dem Knechte, der es bearbeitet.
In diesen beiden Momenten wird für den Herrn
sein Anerkanntsein durch ein anderes Bewußtsein; denn dieses
setzt sich in ihnen als Unwesentliches, einmal in der Bearbeitung des
Dinges, das andere Mal in der Abhängigkeit von einem bestimmten
Dasein; in beiden kann es nicht über das Sein Meister werden und
zur absoluten Negation gelangen. Es ist also hierin dies Moment des
Anerkennens vorhanden, daß das andere Bewußtsein sich als
Fürsichsein aufhebt und hiermit selbst das tut, was das erste
gegen es tut. Ebenso das andere Moment, daß dies Tun des
zweiten das eigene Tun des ersten ist; denn was der Knecht tut, ist
eigentlich Tun des Herrn; diesem ist nur das Fürsichsein, das
Wesen; er ist die reine negative Macht, der das Ding nichts ist, und
also das reine wesentliche Tun in diesem Verhältnisse; der
Knecht aber ein nicht reines, sondern unwesentliches Tun. Aber zum
eigentlichen Anerkennen fehlt das Moment, daß, was der Herr
gegen den Anderen tut, er auch gegen sich selbst, und was der Knecht
gegen sich, er auch gegen den Anderen tue. Es ist dadurch ein
einseitiges und ungleiches Anerkennen entstanden.
Das unwesentliche Bewußtsein ist hierin für
den Herrn der Gegenstand, welcher die Wahrheit der Gewißheit
seiner selbst ausmacht. Aber es erhellt, daß dieser Gegenstand
seinem Begriffe nicht entspricht, sondern daß darin, worin der
Herr sich vollbracht hat, ihm vielmehr ganz etwas anderes geworden
als ein selbständiges Bewußtsein. Nicht ein solches ist
für ihn, sondern vielmehr ein unselbständiges; er ist also
nicht des Fürsichseins als der Wahrheit gewiß,
sondern seine Wahrheit ist vielmehr das unwesentliche Bewußtsein
und das unwesentliche Tun desselben.
Die Wahrheit des selbständigen
Bewußtseins ist demnach das knechtische Bewußtsein.
Dieses erscheint zwar zunächst außer sich und nicht
als die Wahrheit des Selbstbewußtseins. Aber wie die Herrschaft
zeigte, daß ihr Wesen das Verkehrte dessen ist, was sie sein
will, so wird auch wohl die Knechtschaft vielmehr in ihrer
Vollbringung zum Gegenteile dessen werden, was sie unmittelbar ist;
sie wird als in sich zurückgedrängtes Bewußtsein
in sich gehen und zur wahren Selbständigkeit sich umkehren.
Wir sahen nur, was die Knechtschaft im Verhältnisse
der Herrschaft ist. Aber sie ist Selbstbewußtsein, und was sie
hiernach an und für sich selbst ist, ist nun zu betrachten.
Zunächst ist für die Knechtschaft der Herr das Wesen; also
das selbständige für sich seiende Bewußtsein
ist ihr die Wahrheit, die Jedoch für sie noch
nicht an ihr ist. Allein sie hat diese Wahrheit der reinen
Negativität und des Fürsichseins in der Tat an ihr
selbst, denn sie hat dieses Wesen an ihr erfahren. Dies
Bewußtsein hat nämlich nicht um dieses oder jenes, noch
für diesen oder jenen Augenblick Angst gehabt, sondern um sein
ganzes Wesen; denn es hat die Furcht des Todes, des absoluten Herrn,
empfunden. Es ist darin innerlich aufgelöst worden, hat durchaus
in sich selbst erzittert, und alles Fixe hat in ihm gebebt. Diese
reine allgemeine Bewegung, das absolute Flüssigwerden alles
Bestehens, ist aber das einfache Wesen des Selbstbewußtseins,
die absolute Negativität, das reine Fürsichsein, das
hiermit an diesem Bewußtsein ist. Dies Moment des reinen
Fürsichseins ist auch für es, denn im Herrn ist es
ihm sein Gegenstand. Es ist ferner nicht nur diese allgemeine
Auflösung überhaupt, sondern im Dienen vollbringt es
sie wirklich; es hebt darin in allen einzelnen Momenten
seine Anhänglichkeit an natürliches Dasein auf und arbeitet
dasselbe hinweg.
Das Gefühl der absoluten Macht aber überhaupt
und im einzelnen des Dienstes ist nur die Auflösung an sich,
und obzwar die Furcht des Herrn der Anfang der Weisheit ist, so ist
das Bewußtsein darin für es selbst, nicht das
Fürsichsein. Durch die Arbeit kommt es aber zu sich
selbst. In dem Momente, welches der Begierde im Bewußtsein des
Herrn entspricht, schien dem dienenden Bewußtsein zwar die
Seite der unwesentlichen Beziehung auf das Ding zugefallen zu sein,
indem das Ding darin seine Selbständigkeit behält. Die
Begierde hat sich das reine Negieren des Gegenstandes und dadurch das
unvermischte Selbstgefühl vorbehalten. Diese Befriedigung ist
aber deswegen selbst nur ein Verschwinden, denn es fehlt ihr die
gegenständliche Seite oder das Bestehen. Die
Arbeit hingegen ist gehemmte Begierde, aufgehaltenes
Verschwinden, oder sie bildet. Die negative Beziehung auf den
Gegenstand wird zur Form desselben und zu einem Bleibenden,
weil eben dem Arbeitenden der Gegenstand Selbständigkeit hat.
Diese negative Mitte oder das formierende Tun ist
zugleich die Einzelheit oder das reine Fürsichsein des
Bewußtseins, welches nun in der Arbeit außer es in das
Element des Bleibens tritt; das arbeitende Bewußtsein kommt
also hierdurch zur Anschauung des selbständigen Seins als
seiner selbst.
Das Formieren hat aber nicht nur diese positive
Bedeutung, daß das dienende Bewußtsein sich darin als
reines Fürsichsein zum Seienden wird, sondern auch
die negative gegen sein erstes Moment, die Furcht. Denn in dem Bilden
des Dinges wird Ihm die eigene Negativität, sein Fürsichsein,
nur dadurch zum Gegenstande, daß es die entgegengesetzte
seiende Form aufhebt. Aber dies gegenständliche Negative
ist gerade das fremde Wesen, vor welchem es gezittert hat. Nun aber
zerstört es dies fremde Negative, setzt sich als ein
solches in das Element des Bleibens und wird hierdurch für
sich selbst ein Fürsichseiendes. Im Herrn ist ihm das
Fürsichsein ein anderes oder nur für es, in
der Furcht ist das Fürsichsein an ihm selbst, in dem
Bilden wird das Fürsichsein als sein eigenes für es,
und es kommt zum Bewußtsein, daß es selbst an und für
sich ist. Die Form wird dadurch, daß sie hinausgesetzt
wird, ihm nicht ein Anderes als es; denn eben sie ist sein reines
Fürsichsein, das ihm darin zur Wahrheit wird. Es wird also durch
dies Wiederfinden seiner durch sich selbst eigener Sinn,
gerade in der Arbeit, worin es nur fremder Sinn zu sein
schien. – Es sind zu dieser Reflexion die beiden Momente der
Furcht und des Dienstes überhaupt sowie des Bildens notwendig,
und zugleich beide auf eine allgemeine Weise. Ohne die Zucht des
Dienstes und Gehorsams bleibt die Furcht beim Formellen stehen und
verbreitet sich nicht über die bewußte Wirklichkeit des
Daseins. Ohne das Bilden bleibt die Furcht innerlich und stumm, und
das Bewußtsein wird nicht für es selbst. Formiert das
Bewußtsein ohne die erste absolute Furcht, so ist es nur ein
eitler eigener Sinn; denn seine Form oder Negativität ist nicht
die Negativität an sich; und sein Formieren kann ihm
daher nicht das Bewußtsein seiner als des Wesens geben. Hat es
nicht die absolute Furcht, sondern nur einige Angst ausgestanden, so
ist das negative Wesen ihm ein Äußerliches geblieben,
seine Substanz ist von ihm nicht durch und durch angesteckt. Indem
nicht alle Erfüllungen seines natürlichen Bewußtseins
wankend geworden, gehört es an sich noch bestimmtem Sein
an; der eigene Sinn ist Eigensinn, eine Freiheit, welche noch
innerhalb der Knechtschaft stehenbleibt. Sowenig ihm die reine Form
zum Wesen werden kann, sowenig ist sie, als Ausbreitung über das
Einzelne betrachtet, allgemeines Bilden, absoluter Begriff, sondern
eine Geschicklichkeit, welche nur über einiges, nicht über
die allgemeine Macht und das ganze gegenständliche Wesen mächtig
ist.
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